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In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf (Referenzberuf) vergleichbar ist. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die Prüfung dauert meistens drei bis vier Monate. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung.

Ist eine Anerkennung erforderlich?

Für einige Berufe ist eine offizielle Anerkennung des Abschlusses zwingend erforderlich. Das ist der Fall bei reglementierten Berufen. In diesen Berufen dürfen Sie in Deutschland ohne die Anerkennung nicht arbeiten. 

Für andere Berufe kann die Anerkennung Vorteile für Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt bringen. Sie ist aber nicht erforderlich. Informationen zu möglichen Vorteilen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.

Tipp

Mit dem Anerkennungs-Finder können Sie prüfen, ob Sie für Ihre ausländische Berufsqualifikation eine offizielle Anerkennung benötigen. Dafür müssen Sie im Finder ermitteln, welchem deutschen Referenzberuf Ihre Berufsqualifikation entspricht. 

Für Drittstaatangehörige ist die Anerkennung in manchen Fällen Voraussetzung für einige Aufenthaltstitel – oder von Vorteil, wie bei der Chancenkarte. Wenn Sie in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, ist aber häufig ein einfacher Nachweis zur Anerkennung ausreichend.

Wie und wo wird das Anerkennungsverfahren beantragt?

Die Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Diese finden Sie über den Anerkennungs-Finder. Für die Suche müssen Sie wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen und was der deutsche Referenzberuf für Ihre ausländische Berufsqualifikation ist. Den Referenzberuf können Sie auch über den Finder ermitteln. 

Der Antrag erfolgt meistens mit einem Antragsformular, das Sie auf der Website oder vor Ort bei der zuständigen Stelle erhalten. Den Antrag müssen Sie mit weiteren Dokumenten (zum Beispiel dem Nachweis Ihres Abschlusses) bei der zuständigen Stelle einreichen – meistens per Post oder per E-Mail, manchmal ist es auch online möglich. Welche Dokumente Sie mit dem Antrag mitsenden müssen, erfahren Sie auch über den Anerkennungs-Finder

Sie brauchen Unterstützung? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hilft bei der Antragstellung. Persönliche Beratung vor Ort in FrankfurtRheinMain bietet das IQ Netzwerk Hessen. Telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Landes Hessen. Weitere Beratungsstellen finden Sie über die Beratungssuche

Tipp

Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie den Antrag stellen. Die Beratungsstellen können Ihnen helfen, den Antrag optimal vorzubereiten. Sie können sich dort aber auch zum weiteren Vorgehen beraten lassen, wenn Sie nach der Prüfung nur eine teilweise oder keine Anerkennung erhalten haben.

Welche Ergebnisse kann die Prüfung haben?

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Folgende Ergebnisse sind möglich: 

  • Ihre berufliche Qualifikation wird voll anerkannt. Das bedeutet, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. 
  • Ihre berufliche Qualifikation wird teilweise anerkannt. Das bedeutet, es wurden teilweise wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt. Die Unterschiede werden Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Tipp

Oft können Sie die volle Anerkennung dann noch bei einem neuen Antrag erhalten, wenn Sie bis dahin an einer passenden Qualifizierungsmaßnahme (Anpassungsqualifizierung) erfolgreich teilgenommen haben. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie hierfür einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um dort eine passende Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren.

  • Ihre berufliche Qualifikation wird nicht anerkannt. Das bedeutet, dass die festgestellten Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation zum deutschen Referenzberuf zu groß sind.

Ob Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland voll anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im Verfahren individuell geprüft. Neben Ihrem Abschluss wird zum Beispiel auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. 

Wichtiger Hinweis

Grundlegende Voraussetzung für eine Anerkennung sind eine staatliche oder eine staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation sowie ein Nachweis dieser Berufsqualifikation (zum Beispiel durch ein Abschlusszeugnis).

Weitere Informationen zu den möglichen Prüfergebnissen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“. Dort finden Sie auch wichtige Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen allgemein. 

Nachweis bei nicht reglementierten Berufen

Für ausländische Abschlüsse, die zu einem nicht reglementierten Beruf führen, gibt es kein formelles und aufwändiges Anerkennungsverfahren wie bei reglementierten Berufen. Aber es muss für bestimmte Visumarten und Aufenthaltstitel zumindest nachgewiesen werden,

oder

  • dass der ausländische Hochschulabschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist (zum Beispiel relevant für das Punktesystem der Chancenkarte

oder 

Bei einem Hochschulabschluss können Sie die Überprüfung selbst über die Datenbank anabin vornehmen. Bei einem positiven Eintrag reicht ein Ausdruck als Nachweis. Ist kein Eintrag oder kein positiver Eintrag vorhanden, ist die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse eine weitere Möglichkeit. Diese können Sie kostenpflichtig online bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Bei nicht akademischen Berufsqualifikationen kann die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation als Nachweis dienen, dass der ausländische Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Der Nachweis kann ebenfalls kostenpflichtig bei der ZAB beantragt werden.