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Mit der Einbürgerung werden Sie in Deutschland gleichberechtigter Bürger – verbunden mit allen Rechten und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Die deutsche Staatsbürgerschaft bringt Ihnen wichtige Vorteile.

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Einige Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit sind:

  • Sie können sich in Deutschland frei bewegen und Ihren Wohnort sowie Ihren Beruf frei wählen (Recht auf Freizügigkeit).
  • Sie haben das Recht, in Deutschland zu wählen und selbst für ein politisches Amt zu kandidieren (allgemeines Wahlrecht).
  • Sie werden gleichzeitig auch Bürger der Europäischen Union (EU). Sie können damit in allen EU-Staaten ohne weitere Genehmigungen wohnen, studieren oder arbeiten.
  • Sie können visumfrei in viele Länder der Welt reisen. Zudem gibt es für Sie Erleichterungen beim Antrag auf ein Visum, wenn Sie eines benötigen.
  • Sie dürfen nicht in einen anderen Staat ausgewiesen oder an einen anderen Staat ausgeliefert werden. 
  • Sie stehen im Ausland unter dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland (konsularischer Schutz).

Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft

Um die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten zu können, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie verfügen in Deutschland über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann.
  • Sie haben ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (mindestens auf Niveau B1).
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Als Nachweis gilt das erfolgreiche Absolvieren des Einbürgerungstests
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigen Familienmitglieder eigenständig sicherstellen. Dazu zählen zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden und es liegen auch keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“).
Tipp

Bei der Einbürgerung gibt es viele Besonderheiten und jeder Fall ist individuell. Fragen Sie daher bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde (auch Staatsangehörigkeitsbehörde genannt) nach, ob Sie vor dem Antrag auf Einbürgerung ein Beratungsgespräch führen können.

Einbürgerungstest

Sie müssen den Einbürgerungstest machen und erfolgreich bestehen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind. Wenn Sie einen deutschen Schul- oder Studienabschluss haben, müssen Sie den Test in der Regel nicht machen.

Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden. Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde kann Ihnen Prüfstellen in Ihrer Nähe nennen. Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro (Stand: 2026).

Über das Online-Testcenter auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten. Hier können Sie außerdem den Gesamtfragenkatalog zur Vorbereitung herunterladen. 

Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ab dem 16. Geburtstag können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter – das sind in der Regel die Eltern – den Antrag stellen.

Das Formular für den Antrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Welche Behörde das ist, können Sie zum Beispiel bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei der Ausländerbehörde erfragen. Welche Dokumente und Nachweise Sie mit dem Antrag einreichen müssen, kann Ihnen auch Ihre Einbürgerungsbehörde sagen. Sie müssen alle Nachweise und Unterlagen auch in deutscher Sprache einreichen.

Die Bearbeitungszeit des Antrags kann 18 Monate und länger dauern. In manchen Fällen fordern die Behörden auch noch weitere Nachweise.

Kosten für die Einbürgerung

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person (Stand: 2026). Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, kostet die Einbürgerung in der Regel 51 Euro (Stand: 2026). Es können zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel für den Einbürgerungstest, den Identitätsnachweis oder ein Sprachzertifikat.

Mehrstaatigkeit

Wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen, können Sie nach deutschem Recht Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Es kann aber sein, dass in dem Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit andere rechtliche Regelungen gelten. Ob auch dort die Mehrstaatigkeit erlaubt ist, können Sie bei den zuständigen Behörden dieses Landes erfragen.

Einbürgerung von Ehegatten und Kindern

Wenn Sie Anspruch auf eine Einbürgerung haben, also alle Voraussetzungen erfüllen, können Ihre minderjährigen Kindern und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin miteingebürgert werden. Das gilt auch, wenn diese sich noch nicht fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

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