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Suche nach der passenden ärztlichen Versorgung

Bevor Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen, sollten Sie prüfen, ob Sie eine gültige Krankenversicherung haben. Arzt- und Krankenhausbesuche werden von der Krankenkasse bezahlt und bei gesetzlich Versicherten direkt von der Arztpraxis mit der Krankenkasse geregelt. Sie müssen also nicht erst bezahlen und dann auf eine Erstattung des Gelds warten. Für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse die kompletten oder einen großen Teil der Kosten, andere Medikamente müssen Sie selbst bezahlen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern findet die ambulante Versorgung in Deutschland nicht im Krankenhaus statt. Stattdessen sind Hausarztpraxen (für Kinder: Kinderarztpraxis) die erste Anlaufstelle für alle Patientinnen und Patienten. Es handelt sich dabei um allgemeinmedizinische Praxen. Sie entscheiden über die weitere Behandlung und überweisen Sie dafür an die zuständigen Facharztpraxen oder bei Bedarf ins Krankenhaus.

Hausärztinnen oder Hausärzte finden Sie überall in der Region. In welche Hausarztpraxis Sie gehen möchten, können Sie selbst entscheiden. Um eine Praxis in Ihrer Nähe zu finden, können Sie im Branchenbuch nachsehen oder im Internet recherchieren. Nutzen Sie auch die Suchfunktion der Stiftung Gesundheit für die Arztsuche. Alternativ können Sie Ihre Krankenkasse um eine Empfehlung bitten.

Sobald Sie sich für eine Hausarztpraxis entschieden haben, können Sie dort einen Termin vereinbaren – persönlich vor Ort, telefonisch oder bei einigen auch online. 

Sollten Sie einen Termin in einer Facharztpraxis benötigen, können Sie selbst eine in Ihrer Nähe suchen und einen Termin vereinbaren. Häufig sind spezialisierte Praxen allerdings ausgebucht. Sie können daher einen Service der Krankenkassen nutzen, der Termine vermittelt. Hierzu müssen Sie vorher eine Überweisung von einer Hausärztin oder einem Hausarzt bekommen haben.

Sollten Sie außerhalb der Sprechzeiten akut erkranken und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, sollten Sie den ärztlichen Notdienst anrufen. Diesen erreichen Sie über die einheitliche Telefonnummer: 116 117.

Bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Verletzungen sollten Sie einen Rettungswagen rufen (Notfall-Nummer:112) oder direkt ins Krankenhaus fahren und sich behandeln lassen.

Apotheke

Medikamente erhalten Sie nur in der Apotheke. Einige Medikamente können Sie rezeptfrei kaufen. Dazu gehören Medikamente, die nicht sehr stark sind und im Alltag immer mal wieder benötigt werden, wie zum Beispiel Kopfschmerztabletten. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Es gibt verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie nur erhalten, wenn Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Rezept für dieses Medikament bekommen haben – in Papierform oder als elektronisches E-Rezept auf Ihrer Versichertenkarte.

Wichtiger Hinweis

Notfall-Nummern

Ärztlicher Notdienst: 116 117
Bei akuten Erkrankungen

Rettungswagen: 112
Bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Verletzungen

Feuerwehr: 112
Bei Bränden und Unfällen
Die 112 hat bei Unfällen und anderen akuten Situationen immer Priorität! Die Feuerwehr bzw. der Rettungsdienst wird dann automatisch die Polizei informieren.

Polizei: 110
Bei Überfällen, Einbrüchen, Körperverletzung oder anderen Straftaten