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Eigentümerinnen/Eigentümer und somit die vermietende Partei von Wohnungen können Privatpersonen, Kommunen oder Unternehmen sein. Oft werden Wohnungen nicht direkt vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin, sondern durch einen beauftragten Immobilienmakler bzw. eine beauftragte Immobilienmaklerin oder eine Hausverwaltung vermittelt. Die Immobilienmakler bezahlt in Deutschland die Person, die sie beauftragt.

Das bedeutet konkret: Beauftragen Sie selbst einen Immobilienmakler/eine Immobilienmaklerin damit, für Sie eine passende Wohnung zu finden, müssen Sie ihn/sie bezahlen. Zeigt Ihnen ein Immobilienmakler/eine Immobilienmaklerin eine Wohnung, die Sie selbst zum Beispiel im Internet gefunden haben, wird diese Person von der vermietenden Partei bezahlt.

Mietvertrag

Eine Wohnung ist dann offiziell angemietet, wenn beide Vertragsparteien – also Sie und die Vermieterin/der Vermieter – den Mietvertrag für diese Wohnung unterschrieben haben. Dieser Vertrag ist für beide Parteien rechtlich bindend.

Sie sollten den Vertrag daher vor Unterzeichnung gründlich lesen und sichergehen, dass Sie alle Inhalte verstanden haben. Außerdem sollten Sie niemals eine Wohnung beziehen, ohne vorher einen Mietvertrag abgeschlossen zu haben.

Ein Mietvertrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Vollständige Namen und Adressen von den Vertragsparteien (also Vermieterin/ Vermieter und Mieterin/Mieter)
  • Adresse der Mietwohnung 
  • Beschreibung der Mietwohnung (Fläche in Quadratmetern, Anzahl der Zimmer, Ausstattung – also ob zum Beispiel die Küche im Mietpreis enthalten ist)
  • Dauer des Mietverhältnisses (Bei einem unbefristeten Mietvertrag läuft der Vertrag, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Bei einem befristeten Mietverhältnis endet der Vertrag automatisch an dem Datum, das im Vertrag vereinbart wurde.)
  • Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
  • Nebenkosten (unter anderem Heizung, Wasser, Müll)
  • Höhe der Kaution
  • Hinweise zur Zahlung der Miete (Bankverbindung, Zahlungsfrist)
  • Kündigungsfrist (In der Regel drei Monate für die Mietpartei. Die Kündigungsfrist für die vermietende Partei hängt von der Wohndauer ab und verlängert sich, je länger die Mietpartei in der Wohnung wohnt.)
  • Renovierungsbedingungen (Eventuell müssen Sie die Wohnung beim Ein- oder Auszug renovieren, je nach Mietvertrag und Mietdauer)
  • Übergabeprotokoll
Tipp

Sollten Sie bei Ihrem Mietvertrag rechtliche Beratung benötigen, wenden Sie sich an einen lokalen Mieterverein.

Eine Besonderheit des Mietvertrags ist der Untermietvertrag. Dieser wird dann eingesetzt, wenn in einer Wohnung nicht nur eine Mieterin oder ein Mieter wohnt, sondern zwei oder mehr Personen (zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft). Dabei mietet eine Hauptmieterin/ein Hauptmieter die Wohnung und vermietet diese an eine oder mehrere Personen unter. Die Hauptmieterin/der Hauptmieter lebt meistens selbst mit in der Wohnung.

Kaution

Die meisten Vermieter verlangen vor dem Einzug zur Absicherung eine bestimmte Geldsumme als Kaution. Diese darf bis zu drei Kaltmieten betragen. Die Kaution wird bei Ihrem Einzug in die Wohnung auf ein spezielles Konto überwiesen und dort verwahrt.

Die Kaution erhalten Sie (mit Zinsen) zurück, wenn Sie ausziehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Miete immer vollständig bezahlt haben und keine größeren Schäden an der Wohnung entstanden sind.

Miete und Nebenkosten

Die Miete für eine Wohnung wird in Deutschland monatlich gezahlt, per Bankeinzug oder Dauerauftrag. Die Höhe der Miete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete und zusätzlichen Nebenkosten. Die Nebenkosten enthalten Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und weitere Kosten wie zum Beispiel für die Hausreinigung.

Der Gesamtbetrag aus Kaltmiete und Nebenkosten ergibt die Warmmiete. Die Nebenkosten für Heizung und Wasser hängen normalerweise vom individuellen Verbrauch ab. Sie zahlen einen monatlichen Fixbetrag, der sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch richtet.

Einmal im Jahr werden die Zählerstände von Wasser, Gas und Strom abgelesen und so der genaue Verbrauch ermittelt. Haben Sie im Voraus zu viel gezahlt, bekommen Sie Geld zurück. Haben Sie im Voraus zu wenig gezahlt, müssen Sie nachzahlen.

Strom, Internet und Telefonanschluss

Strom sowie ein Internet- und Telefonanschluss sind nicht in der Miete enthalten und müssen separat von Ihnen angemeldet werden. Geeignete Anbieter finden Sie über Vergleichsportale im Internet. Teilweise gibt es dort große Unterschiede bei Preis und Leistung. 

Tipp

Bis eine Wohnung einen funktionierenden Internetanschluss hat, vergehen oft einige Wochen. Deshalb sollten Sie den Internetanschluss schon einige Wochen vor dem Einzug beantragen.

 

Einzug − Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll

Mieterinnen und Mieter genießen in Deutschland einen guten gesetzlichen Schutz. Es gibt dennoch einige Punkte, auf die Sie beim Einzug in die Wohnung besonders achten sollten. Bei der Wohnungsübergabe sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Dort werden alle Mängel oder Schäden, die in der Wohnung bereits vorhanden sind und Ihnen bei der Wohnungsübergabe auffallen, notiert.

Das betrifft den Zustand von Wänden, Böden, Decken, Fenstern, Heizkörpern sowie Bad und Küche. Wichtig ist auch das Ablesen von Wasser-, Gas- und Stromzählern, um später die Nebenkosten richtig zu berechnen. Notiert wird auch die Anzahl der erhaltenen Schlüssel.

Bei der Wohnungsübergabe dürfen Sie sehr gründlich sein, um eventuellen Ärger beim Auszug zu vermeiden. Sie können auch Fotos der Mängel und Schäden machen. Das Übergabeprotokoll wird von Ihnen und der vermietenden Partei unterschrieben. Jeder erhält ein Exemplar.

Wohnsitz anmelden

Beim Einwohnermeldeamt, oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt, müssen Sie sich und Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Sie haben dafür nach dem Einzug zwei Wochen Zeit. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich beim Amt erscheinen, Ihren Ausweis oder Reisepass mitbringen und ein Meldeformular ausfüllen.

Rundfunkbeitrag

Jeder Haushalt muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag bezahlen, von dem die öffentlichen Medienanstalten (staatliches Fernsehen, Radio, Internet) bezahlt werden. Kurz nach der Anmeldung bekommen Sie deshalb Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Beitrag liegt derzeit bei 18,36 € pro Monat pro Haushalt – unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben.

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