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Das deutsche Arbeitsrecht enthält viele Regelungen und gibt Rahmenbedingungen vor, zum Beispiel zu maximal zulässigen Arbeitszeiten, Mindestlohn und Kündigungsschutz. Die wichtigsten Punkte stellen wir hier kurz vor. Ausführlichere Informationen finden Sie auf dieser Webseite der Bundesregierung.

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung vor. Es regelt zum Beispiel, wie viele Stunden pro Tag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland maximal arbeiten dürfen. Es gibt also keine konkrete Arbeitszeit vor. Bei einer Stelle in Vollzeit ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche üblich. Eine dauerhafte Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche ist nicht erlaubt.

Die tägliche Arbeitszeit ist flexibel. Zum Beispiel kann man an einigen Tagen bis zu zehn Stunden arbeiten, an anderen Tagen dann weniger – im Durchschnitt sollte innerhalb von sechs Monaten aber nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Deutschland zudem Anspruch auf Arbeiten in Teilzeit.

Pausen

Das Gesetz regelt auch, wie lange die Beschäftigten am Arbeitstag mindestens Pause machen dürfen (Mindestpausenzeit). Bei einer Arbeitszeit ab sechs Stunden bis zu neun Stunden muss der Arbeitgeber eine Pause von 30 Minuten erlauben, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten. Nach der Arbeit haben Beschäftigte Anspruch auf eine Ruhezeit von elf Stunden, bevor die Arbeit wieder angetreten wird.

Ruhetage und Urlaub

Sonntag ist Ruhetag. Auch an gesetzlichen Feiertagen wird nicht gearbeitet. Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Fälle und Branchen – bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst, im Krankenhaus und in der Gastronomie wird zum Beispiel auch an Sonntagen und Feiertagen gearbeitet. 

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dieser beträgt bei einer Stelle in Vollzeit mindestens 20 Werktage. Das Gehalt wird während des Urlaubs wie gewohnt weitergezahlt.

Mindestlohn

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro pro Stunde. Diesen Betrag müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber pro Stunde mindestens bekommen.

Kündigungsschutz

Durch den allgemeinen Kündigungsschutz werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unrechtmäßigen Kündigungen geschützt. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur beenden, wenn ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt. Welche Kündigungsgründe das sind, wird im Gesetz näher geregelt. Außerdem müssen bei der Kündigung bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber – also eine Kündigung mit sofortiger Wirkung – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Mutterschutz

Schwangere berufstätige Frauen haben in Deutschland Anspruch auf Mutterschutz. Sie sollen so ab der späteren Phase der Schwangerschaft, wenn sie nicht mehr arbeiten können, vor finanziellen Nachteilen geschützt werden. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt.

Während der Schutzfrist erhalten sie Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag und einen finanziellen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Netto-Gehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Das Mutterschaftsgeld müssen Schwangere bei ihrer Krankenkasse beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Elternzeit

Eltern haben in Deutschland Anspruch auf Elternzeit, um ihren Nachwuchs selbst betreuen zu können. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Das heißt, die Eltern müssen in der Zeit nicht arbeiten, bekommen aber auch kein Gehalt. Sie sind während der Elternzeit aber weiterhin beim Arbeitgeber angestellt und auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, kann Elterngeld beantragt werden.

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bei der Anmeldung muss auch angegeben werden, für welche Dauer man in Elternzeit sein möchte. Sie können beim Arbeitgeber verlangen, pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freigestellt zu werden. Weitere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie auf dem Familienportal.

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