Visum
Sie wollen nach Deutschland einreisen? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie ein Visum brauchen – und welches.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick.
Ein Visum (§ 6 AufenthG) ist die offizielle Erlaubnis eines Landes, in dieses Land einreisen zu dürfen. Es ist nur für eine bestimmte Zeit gültig – meistens für 90 Tage. Wenn Sie länger in Deutschland bleiben und dort leben, arbeiten oder eine Ausbildung machen möchten, müssen Sie nach der Einreise zusätzlich einen Aufenthaltstitel beantragen.
Visumpflicht
Die Visumpflicht regelt, welche ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen und welche kein Visum brauchen:
- Kein Visum brauchen Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und Staatsangehörige der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
- Staatsangehörige anderer Länder („Drittstaatsangehörige“) brauchen ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Für einige Drittstaaten gibt es Ausnahmen. Grund hierfür sind besondere Abkommen mit Deutschland. Staatsangehörige der folgenden Staaten brauchen für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage) daher kein Visum:
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika.
Wenn die Staatsangehörigen dieser Drittstaaten länger als 90 Tage in Deutschland bleiben oder hier arbeiten möchten, müssen sie dennoch einen Aufenthaltstitel beantragen.
Tipp
Eine Länder-Übersicht auf der Website des Auswärtigen Amts gibt für jedes Land an, ob die Staatsangehörigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen.
Beantragung des Visums
Wann erfolgt die Beantragung?
Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, müssen Sie das Visum vor der Einreise beantragen.
Tipp
Beantragen Sie das Visum möglichst früh. Wenn Sie einen langen Aufenthalt in Deutschland planen, kann die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate dauern. Wenn Sie nur kurz in Deutschland bleiben möchten, erhalten Sie das Visum meistens innerhalb von 10 bis 15 Tagen.
Wo erfolgt die Beantragung?
Die Beantragung erfolgt bei einer deutschen Auslandsvertretung. Zuständig ist die Auslandsvertretung in dem Land oder in der Region, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für die Beantragung müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung oder online. Abhängig von der Art des Visums müssen Sie weitere Dokumente einreichen – zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder einen Nachweis über Ihren Hochschulabschluss.
Tipp
Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Auslandsvertretung. Dort steht, welche Dokumente Sie für die Beantragung des Visums brauchen. Prüfen Sie auch, ob Ihre Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen.
Wichtiger Hinweis
Sie möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Dann sollten Sie außerdem Ihre beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse vor Beantragung des Visums anerkennen lassen. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Wie wird das Visum beantragt?
Für die Beantragung des Visums gibt es zwei Möglichkeiten:
- Persönlich vor Ort: Es kann sein, dass Sie für die Beantragung persönlich zur zuständigen Auslandsvertretung gehen müssen.
- Online: In vielen Fällen können Sie das Visum auch online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragen.
Wie geht es nach der Beantragung weiter?
Nach der Beantragung prüft die zuständige Auslandsvertretung, ob bei Ihrem Antrag Dokumente fehlen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, folgt ein persönlicher Termin vor Ort bei der Auslandsvertretung. Den Termin können Sie über das Auslandsportal vereinbaren. Im Auslandsportal können Sie außerdem jederzeit den Status Ihres Antrags sehen.
Wichtiger Hinweis
Auch wenn Sie das Visum online beantragt haben, müssen Sie für diesen Termin persönlich vor Ort erscheinen. Bei dem Termin werden unter anderem Fingerabdrücke von Ihnen gemacht.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Weitere Informationen zum Visum- und Einreiseprozess finden Sie außerdem auf der Website von Make it in Germany.
Visumarten
Es gibt verschiedene Arten von Visa für die Einreise nach Deutschland. Welches Visum Sie beantragen müssen, ist abhängig von Grund und Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
- Kurzer Aufenthalt (bis 90 Tage): Wenn Sie für maximal 90 Tage und nur für touristische oder geschäftliche Reisen oder für Familienbesuche nach Deutschland kommen, ist ein Schengen-Visum (C-Visum) Ein C-Visum berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Sie dürfen damit in Deutschland also nicht arbeiten.
- Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage): Wenn Sie länger als 90 Tage nach Deutschland kommen und hier arbeiten, studieren, eine Ausbildung machen oder zu ihrer Familie nachziehen möchten, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum).
Die wichtigsten nationalen Visa sind:
- Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
- Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene
- Visum zur Anerkennungspartnerschaft
- Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung
- Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Visum zum Studieren
- Visum zur Suche eines Studienplatzes
- Visum zum Familiennachzug
Weitere Informationen zu diesen nationalen Visa finden Sie weiter unten auf der Seite. Darüber hinaus gibt es weitere nationale Visa, zum Beispiel das Visum zum Forschen, das Visum zum Spracherwerb oder das Visum zur Selbstständigkeit.
Außerdem gibt es Sonderreglungen für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Pflegehilfskräfte. Informationen zu den weiteren Visumarten und zu den Sonderreglungen finden Sie auf der Website von Make it in Germany.
Tipp
Der Visa-Navigator auf dem Auslandsportal des Auswärtigen Amts kann Ihnen dabei helfen, das richtige Visum für Sie zu finden. Sie müssen hierfür online einige Fragen beantworten, zum Beispiel zum Grund Ihrer Einreise, zur Dauer des Aufenthalts und zu Ihren Qualifikationen.
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
Sie möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten und haben bereits ein Jobangebot? Dann könnte das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte für Sie relevant sein.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben ein Jobangebot in Deutschland. Dabei muss es sich um eine qualifizierteBeschäftigung
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein (siehe Anerkennung von Abschlüssen).
- Wenn Sie älter als 45 Jahre sind und zum ersten Mal für eine Beschäftigung nach Deutschland reisen, müssen Sie mit dem Job in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.770 Euro (im Jahr 2026) verdienen. Alternativ müssen Sie eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie zusätzlich eine Berufsausübungserlaubis. Diese Erlaubnis berechtigt, den reglementierten Beruf tatsächlich auszuüben.
Tipp
Sie haben einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss? Dann prüfen Sie, ob Sie die Kriterien für eine Blaue Karte EU erfüllen. Das ist ein Aufenthaltstitel, der qualifizierten Fachkräften besonders attraktive Möglichkeiten bietet.
Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene
Sie möchten in Deutschland arbeiten, haben schon Berufserfahrung und ein Jobangebot in einem nicht reglementierten Beruf? Dann könnte das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene für Sie relevant sein.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben ein Jobangebot in Deutschland für einen nicht reglementierten Beruf.
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Der Abschluss muss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Hierzu ist ein Nachweis
- Sie haben in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet (oder in einem ähnlichen Beruf, der für den Job in Deutschland qualifiziert).
Sie müssen im Job in Deutschland ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.630 Euro (im Jahr 2026) verdienen. Wenn Sie älter als 45 Jahre sind mindestens 55.770 Euro (im Jahr 2026). Alternativ können Sie eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Verlinkung zur Unterseite Anerkennung von Abschlüssen und dort Sprungmarke zur Zwischenüberschrift „Nachweis bei nicht-reglementierten Berufen“
Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Sie wollen in Deutschland arbeiten und haben bereits ein Jobangebot, Ihre ausländischen Qualifikationen sind in Deutschland aber noch nicht anerkannt? Dann könnte das Visum zur Anerkennungspartnerschaft für Sie relevant sein.
Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen, um dort die Anerkennung Ihrer Qualifikationen zu beantragen und gleichzeitig schon in Ihrem neuen Job arbeiten.
Wichtiger Hinweis
Das gilt nur für nicht reglementierte Berufe. In einem reglementierten Beruf, für den Sie eine Berufsausübungserlaubis brauchen, dürfen Sie bis zur Anerkennung nur Hilfstätigkeiten ausüben.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben ein Jobangebot in Deutschland für eine qualifizierte Beschäftigung. Hilfstätigkeiten reichen nicht aus.
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Der Abschluss muss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein.
- Sie haben Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2. Es kann sein, dass Sie in Deutschland an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen müssen, bei denen Sie ein höheres Niveau brauchen.
- Ihr Arbeitgeber muss bereit sein, Sie bei der Anerkennung Ihrer Qualifikationen zu unterstützen. Hierzu liegt eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber vor. Die Vereinbarung kann Bestandteil des Arbeitsvertrags sein.
- Ihr Arbeitgeber in Deutschland muss für die Anerkennungspartnerschaft geeignet sein. Ob Ihr Arbeitgeber geeignet ist, wird durch die zuständige Behörde geprüft.
Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) müssen mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sein. Dies wird im Visumverfahren von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Sie muss Ihrer Beschäftigung zustimmen.
Tipp
Sie sollten das Anerkennungsverfahren direkt nach Ihrer Einreise beantragen. Welche Stelle Sie hierfür kontaktieren müssen, erfahren Sie im Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie wollen in Deutschland arbeiten, aber Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen wurden in Deutschland nur teilweise anerkannt? Dann könnte das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Sie relevant sein.
Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen und dort Qualifizierungsmaßnahmen besuchen. Das kann zum Beispiel ein Praktikum oder ein Lehrgang sein, bei dem Sie Fähigkeiten erwerben, die für eine vollständige Anerkennung fehlen.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie können nachweisen, dass Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationen beantragt haben und die zuständige Stelle Ihre Qualifikationen teilweise anerkannt hat. Der Nachweis erfolgt mit dem Anerkennungsbescheid.
- Sie haben sich für eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme
- Sie haben Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2. Für die Teilnahme an einigen Kursen und Lehrgängen kann auch ein höheres Niveau erforderlich sein.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland gesichert. Das bedeutet je nach Art der Qualifizierungsmaßnahme etwas anderes:
- Bei einer betrieblichen Maßnahme (zum Beispiel einem Praktikum in einem Unternehmen)müssen Sie eine monatliche Vergütung von mindestens 1.200 Euro brutto vorweisen (im Jahr 2026).
- Bei einer schulischen Maßnahme (zum Beispiel Sprachkurs) müssen Sie nachweisen, dass Sie monatlich mindestes 1.091 Euro netto (im Jahr 2026) zur Verfügung haben. Der Nachweis kann über die Eröffnung eines deutsches Sperrkontos oder mit einer Verpflichtungserklärung erfolgen.
Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung
Sie möchten eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren und haben bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz? Dann ist das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung relevant für Sie.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Zusage für einen Ausbildungsplatz in Deutschland bei einem Betrieb oder bei einer Berufsschule.
- Sie erfüllen die erforderlichen Sprachanforderungen. In der Regel werden für eine Berufsausbildung Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 gefordert.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Ausbildung gesichert. Das bedeutet je nach Art der Berufsausbildung etwas anderes:
- Bei einer schulischen Berufsausbildungkann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos, eine Verpflichtungserklärung oder durch ein Stipendium erfolgen. Es müssen Ihnen monatlich mindestens 959 Euro netto (im Jahr 2026) zur Verfügung stehen.
- Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie monatlich eine Vergütung, die als Nachweis gelten kann. Dafür müssen Sie bei der Ausbildung monatlich mindestens 1.048 Euro brutto (im Jahr 2026) verdienen. Sollten Sie weniger verdienen, können Sie für die fehlende Summe ein Sperrkonto eröffnen oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Wichtiger Hinweis
Bei einer betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Sie prüft zum Beispiel, ob Sie zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun.
Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz
Sie möchten eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, haben aber noch keinen Ausbildungsplatz? Dann ist das Visum zur Ausbildungsplatzsuche für Sie relevant.
Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen, um dort einen Ausbildungsplatz zu suchen und sich dafür zu bewerben.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt (das heißt, mit dem Sie studieren dürfen).
- Sie haben Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.
- Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert.
Visum zum Zweck des Studiums
Sie wollen in Deutschland studieren und haben bereits eine Zulassung zum Studium an einer Hochschule in Deutschland? Dann ist das Visum zum Studieren relevant für Sie.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Das können Sie durch ein Sperrkonto (mindestens. 11.904 Euro im Jahr 2026), durch ein Stipendium oder durch eine Verpflichtungserklärung
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse für das Studium. Für viele Studiengänge müssen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2 nachweisen.
Visum zur Studienplatzsuche
Sie wollen in Deutschland studieren, haben aber noch keinen Studienplatz? Dann ist das Visum zur Studienplatzsuche relevant für Sie.
Für die Beantragung dieses Visums müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie können einen Schulabschluss vorweisen, der zum Hochschulstudium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs
- Sie erfüllen die Sprachanforderungen des angestrebten Studiums.
- Ihr Lebensunterhalt ist während des gesamten Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.091 Euro pro Monat (Jahr 2026) oder durch eine Verpflichtungserklärung erfolgen.
Visum zum Familiennachzug
Sie sind bereits in Deutschland und möchten zum Beispiel Ihre Ehepartnerin/Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder zu sich holen? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ihre Familienangehörigen sind Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann brauchen sie für die Einreise kein Visum.
- Ihre Familienangehörigen sind Drittstaatsangehörige? Dann brauchen sie ein Visum, um zu Ihnen nach Deutschland zu kommen.
Weitere Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier.
Downloads
- Guide für Newcomer – Ankommen
Weiterführende Links
- Anerkennung in Deutschland – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Auswärtiges Amt – Informationen zu Visa und Aufenthalt
- Auswärtiges Amt – Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung
- Bundesagentur für Arbeit – Reglementierte Berufe
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Einreise nach Deutschland
- EU Immigration Portal
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
- Make it in Germany – Quick-Check zum Leben und Arbeiten in Deutschland