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Das deutsche Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung sorgt in Deutschland dafür, dass die Menschen im Falle von Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie im Alter finanziell abgesichert sind. Ab einer bestimmten Gehaltshöhe arbeitet man sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass man Mitglied in bestimmten gesetzlichen Versicherungen sein und dort Beiträge einzahlen muss.

In Deutschland gilt für die meisten Personen eine Versicherungspflicht. Das gesetzliche Sozialversicherungssystem in Deutschland basiert dabei auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, jede versicherte Person zahlt einen Beitrag in die Sozialversicherung ein. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Einkommen der Person. 

Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Bereichen:

  1. Krankenversicherung
  2. Pflegeversicherung
  3. Rentenversicherung
  4. Unfallversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge, sogenannte Sozialabgaben, werden monatlich bezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch in allen Bereichen der Sozialversicherung abgesichert. Die Abgaben werden direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgeführt. Dabei wird der Beitrag anteilig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeber zahlt also einen Teil des Beitrags. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Eine Ausnahme: Selbstständige zahlen die Sozialversicherungsbeiträge komplett selbst. Sie sind grundsätzlich nicht automatisch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung pflichtversichert, müssen aber für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufkommen. 

Krankenversicherung: gesetzlich oder privat

Es gibt mehrere gesetzliche Krankenkassen. Bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten, können Sie selbst wählen. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier. Neben den gesetzlichen Krankenkassen gibt es auch private Krankenkassen.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese bieten ein breites Angebot an Versicherungsleistungen an, die eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung sicherstellen. Dazu gehört vor allem die Behandlung von Krankheiten durch Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalten, die Zahlung von Krankengeld sowie die Versorgung mit Medikamenten. Auch Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten (Vorsorge) oder zur Rehabilitation sind in der Regel durch die Versicherung abgedeckt. 
  • Private Krankenversicherung: Diese Versicherung ist vor allem für Selbständige, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro brutto verfügbar. Die private Krankenversicherung bietet erweiterte Leistungen an. Zudem gibt es einige Praxen, die nur Privatversicherte behandeln. Die Höhe der Beiträge hängt von Alter, Gesundheitszustand und individuellen Risiken ab – je jünger und gesünder, desto niedriger ist der Beitrag. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, ist es schwierig, später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Da die Höhe der Beiträge mit dem Alter steigt, sollte die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gut überlegt sein.

Krankenversicherung für Personen aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland kommen, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten, brauchen Sie eine Krankenversicherung. Für die ersten Tage bis Wochen in Deutschland können Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Für den Krankheitsfall sind Sie so versichert, zumal ein Nachweis einer Krankenversicherung bei der Visumbeantragung verlangt werden kann.

Haben Sie bereits eine Arbeit in Deutschland, haben Sie Anspruch auf eine Krankenversicherung nach deutschem Recht und können sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sollten Sie bereits in Deutschland sein, aber noch eine Arbeit suchen, müssen Sie sich vorerst privat krankenversichern. Hierfür gibt es besondere Tarife. 

Weitere Informationen über das Krankenversicherungssystem und die Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf dem unabhängigen Informationsportal Krankenkassen.Deutschland.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine finanzielle Grundsicherung für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind. Das ist wichtig, denn jeder kann pflegebedürftig werden, sei es durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder starke altersbedingte Einschränkungen. Die Pflegeversicherung ist eine Ergänzung zur Krankenversicherung und dient der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Es ist kein zusätzlicher Antrag nötig. Dabei ist generell jeder dort pflegeversichert, wo er krankenversichert ist.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Altersvorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, die später als Rentenleistung im Ruhestand ausgezahlt werden. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge

Einen Anspruch auf Rente haben Sie nicht nur im gesetzlichen Rentenalter (reguläre Altersrente), sondern auch bei bestimmten Lebensumständen, vor allem bei gesundheitlichen Einschränkungen im Berufsleben (Erwerbsminderungsrente) sowie beim Tod eines Familienmitglieds, das für den Unterhalt der Familie gesorgt hat (Hinterbliebenenrente).

Tipp

Es wird dringend empfohlen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung noch eine private Altersvorsorge abzuschließen. Zusätzlich bieten viele Unternehmen mittlerweile auch eine betriebliche Altersvorsorge an. 

Unfallversicherung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese bietet finanzielle Hilfe bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg sowie bei Berufskrankheiten. Die Unfallversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Zur Absicherung gegen Unfälle in der Freizeit bietet sich eine private Unfallversicherung an.

Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, springt die Arbeitslosenversicherung ein. Die wichtigste Leistung dieser Versicherung ist das Arbeitslosengeld, das bis zu zwei Jahre gezahlt wird. Höhe und Dauer des Arbeitslosengelds sind abhängig von Alter, Dauer der vorherigen Beschäftigung und Höhe des vorherigen Einkommens. Wenn Sie Ihren Job selbst kündigen, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung bietet zudem Unterstützung bei der Jobsuche

Weitere wichtige Versicherungen

Neben den oben genannten gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen, die sinnvoll sein können und zusätzliche Absicherung bieten. Zu den wichtigsten gehören:

  • Private Haftpflichtversicherung: Diese springt ein, wenn Sie als versicherte Person versehentlich einem Dritten Schaden zufügen. Sie deckt Sach- und Personenschäden ab und verhindert, dass Sie Schadensersatzforderungen selbst zahlen müssen. Diese Versicherung wird dringend empfohlen, da Sie ohne diese Versicherung unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden haften, die Sie anderen zufügen. 
  • Hausratversicherung: Mit dieser Versicherung können Sie alle Gegenstände in Ihrem Zuhause versichern, zum Beispiel Möbel und Wertsachen. Die Versicherung deckt Schäden etwa durch Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden ab. Die Kosten für die Hausratversicherung richten sich unter anderem nach der Größe Ihrer Wohnung.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, zahlt die Versicherung eine vereinbarte monatliche Rente. 
  • Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen. 
Wichtiger Hinweis

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge, um Schäden abzudecken, die man anderen mit seinem Fahrzeug zufügt. Ohne einen Nachweis dieser Versicherung ist keine Zulassung für das Fahrzeug möglich.

Informationen darüber, welche Versicherungen für Sie nützlich sind, erhalten Sie zum Beispiel in einer Verbraucherberatung oder in einem privaten Versicherungsbüro. Da eine Verbraucherberatung unabhängig berät, sind Sie hier für eine Erstberatung am besten aufgehoben.