Arbeitsvertrag
Grundlage für ein Arbeitsverhältnis ist in Deutschland stets ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.
Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Grundlagen des Arbeitsverhältnisses. Lesen Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Es kann hilfreich sein, den Vertrag von einer weiteren Person durchsehen zu lassen, zum Beispiel durch Freunde, Familie oder eine Beratung. Wenn Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder etwas nicht verstehen, fragen Sie freundlich bei Ihrem künftigen Arbeitgeber nach.
Wichtiger Hinweis
Der Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Auch nachträgliche Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse
Es gibt befristete und unbefristete Jobs. Ein befristeter Job bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zu einer bestimmten Frist – also zu einem bestimmten Zeitpunkt – endet. Diese Frist wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet nur durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gibt Ihnen als Arbeitnehmer mehr Sicherheit.
Entsprechend gibt es befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag endet ein befristeter Arbeitsvertrag zu einem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt. Befristete Arbeitsverträge gibt es häufig bei Jobs in Vertretung für eine Person in Elternzeit oder bei Jobs, die sich auf ein bestimmtes Projekt beziehen. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn die Person zurückkommt oder das Projekt abgeschlossen wurde.
Inhalt eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag sollte die folgenden Informationen und Arbeitsbedingungen enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien: Das heißt, von Ihnen selbst und von Ihrem Arbeitgeber.
- Arbeitsort: Hier wird angegeben, wo Sie arbeiten werden. Falls Sie an mehreren Orten arbeiten müssen, sollte das hier angegeben werden.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: Hier wird festgelegt, ab welchem Datum Ihre Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber startet.
- Ende des Arbeitsverhältnisses: Diese Angabe ist nur relevant, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt.
- Kündigungsfrist: Diese gibt an, wie lange im Voraus Sie oder Ihr Arbeitgeber die Kündigung schriftlich mitteilen müssen, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden soll.
- Dauer der Probezeit: Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zu Beginn der Tätigkeit ist üblich. In dieser Zeit können Sie und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kurzfristig (also ohne Beachtung der Kündigungsfrist) kündigen.
- Grundgehalt: Hierbei handelt es sich um das Geld, das Sie monatlich vom Arbeitgeber für Ihren Job erhalten. Angegeben wird die Höhe des Brutto-Gehalts. Es sollte auch im Vertrag stehen, wann das Gehalt auf Ihr Konto ausgezahlt wird – am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines Monats.
- Sonderzahlungen: Manche Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Grundgehalt Zuschläge, Prämien oder Weihnachtsgeld. Auch das sollte im Arbeitsvertrag vermerkt werden.
- Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wird meistens mit einer Wochenstundenzahl angegeben. Bei einer Stelle in Vollzeit sind das in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Achten Sie auf faire Überstundenregelungen, zum Beispiel in Form von finanzieller Vergütung, wenn Sie längere Zeit deutlich mehr arbeiten müssen. Üblich ist auch die Möglichkeit, die Überstunden auszugleichen, indem Sie an anderen Tagen vorübergehend weniger arbeiten.
- Urlaubstage: Es sollte festgelegt werden, wie viele Tage Urlaub Sie pro Jahr nehmen dürfen. Beachten Sie dabei, dass Sie einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub haben.
- Tätigkeitsbeschreibung: Im Arbeitsvertrag sollte kurz beschrieben werden, was Ihre Funktion und Ihre Kernaufgaben sein werden.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Oft gelten neben dem Arbeitsvertrag noch besondere Regelungen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben zum Beispiel in manchen Branchen sogenannte Tarifverträge abgeschlossen. Wenn es solche zusätzlichen Regelungen gibt, sollte im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen werden.