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Das Gehalt wird jeden Monat von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr Bankkonto gezahlt. Die Höhe des Gehalts wird im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt. Von diesem Gehalt werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das Gehalt, das auf dem Bankkonto ankommt, ist daher niedriger. Man spricht von Bruttogehalt und Nettogehalt.

Bruttogehalt vs. Nettogehalt

Das Bruttogehalt ist das Gehalt, das im Arbeitsvertrag angegeben wird. Das Nettogehalt ist das Gehalt, das nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf das Bankkonto ausgezahlt wird. Steuern und Sozialabgaben muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland ab einer bestimmten Gehaltsgrenze zahlen. Weitere Informationen zu Steuern und Sozialversicherung sowie ein Beispiel für die Berechnung von Brutto- und Nettogehalt finden Sie auf dieser Webseite von Make it in Germany.

Höhe des Gehalts

Die Höhe des Gehalts variiert je nach Branche, Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung –und auch abhängig davon ab, wo in Deutschland man arbeitet. Wenn Sie sich für einen Job bewerben, fragt der potenzielle Arbeitgeber häufig nach Ihrer Gehaltsvorstellung. Ihre Gehaltsvorstellung sollte realistisch sein und zu Ihren Qualifikationen passen – nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig. Es ist gut, sich im Voraus zu informieren, welches Gehalt bei einer vergleichbaren Stelle zu erwarten ist.

Tipp

Berücksichtigen Sie bei der Gehaltsvorstellung, dass die Lebenshaltungskosten sich von denen in Ihrem Heimatland unterscheiden können und vom Bruttogehalt noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick über die Gehälter in verschiedenen Berufen und Regionen – und damit eine gute Orientierung für eine angemessene Gehaltsvorstellung.

Steuern und Sozialabgaben

Die wichtigsten Steuern und Sozialabgaben, die vom Bruttogehalt abgezogen werden, sind die Lohnsteuer und die Abgaben zur Sozialversicherung. Wie viel abgezogen wird, können Sie auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung sehen.

Lohnsteuer

Die größte Steuer ist die Lohnsteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe Ihres Bruttogehalts und von Ihrer Steuerklasse ab. Die Steuerklasse, in die Sie eingeordnet werden, hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel davon, ob Sie verheiratet sind oder ob Sie Kinder haben. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Bruttogehalt, desto höher der sogenannte Steuersatz – und damit die Lohnsteuer, die Sie zahlen müssen. Ihr Arbeitgeber überweist die Lohnsteuer jeden Monat für Sie an das Finanzamt. Sie müssen sich also nicht selbst darum kümmern.

Kirchensteuer

Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie Ihre Religionszugehörigkeit angeben, sofern Sie Mitglied in einer Kirche sind. Falls ja, zahlen Sie acht bis neun Prozent der Lohnsteuer zusätzlich als Kirchensteuer. Auch hier übernimmt der Arbeitgeber die Überweisung an das Finanzamt.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung sorgt in Deutschland dafür, dass Sie bei Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie im Alter finanziell abgesichert sind. Ab einer bestimmten Gehaltshöhe arbeiten Sie sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie Mitglied in bestimmten gesetzlichen Versicherungen sein müssen und dort automatisch Beiträge (Sozialabgaben) einzahlen. In der Regel sind das:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung: Sie zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Sie bietet eine finanzielle Grundsicherung für den Fall, dass Sie zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder im Alter dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. 
  • Die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Renteneinritt eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der eingezahlten Beiträge. 
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Sie stellt sicher, dass Ihr Lebensunterhalt gedeckt ist, falls Sie unerwartet arbeitslos werden. 
  • Die gesetzliche Unfallversicherung: Sie trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch in allen Bereichen der Sozialversicherung abgesichert. Verschiedene Anbieter gibt es nicht. Ein Sonderfall ist die Krankenversicherung. Hier können Sie die Krankenkasse selbst wählen. 

Für die genannten Sozialversicherungen zahlen Sie monatlich einen festen Prozentsatz Ihres Bruttogehalts. Ihr Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen festen Anteil für Sie. Das Geld wird direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und durch den Arbeitgeber mit seinem Anteil an die Versicherungen gezahlt. Sie selbst müssen sich hierum nicht kümmern. Eine Ausnahme stellen Selbstständige dar. Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge komplett selbst. 

Wichtiger Hinweis

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer zugeschickt, die Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden und sie auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers gleichbleibt. Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz anfordern.

Einkommensteuererklärung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und hier Ihren festen Wohnsitz haben, sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen auf Ihr Einkommen Steuern zahlen. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz. Sobald Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz anmelden, erhalten Sie eine Steuer-Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID). Ihre eigene Steuer-ID gibt es nur einmal und sie gilt lebenslang. 

In einigen Fällen müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, kann es sich lohnen, das freiwillig zu machen: Oftmals bekommen Sie eine anteilige Rückerstattung Ihrer gezahlten Steuern. Es gibt verschiedene Ausgaben, die Sie steuerlich absetzen können. Für die Steuererklärung benötigen Sie eine Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.

Es ist möglich, die Steuererklärung selbst zu machen. Hierfür können Sie die Formulare des Finanzamts oder das elektronische Programm ELSTER nutzen. Es gibt auch digitale Hilfsprogramme, die bei der Steuererklärung unterstützen. Für Fragen zur Einkommensteuererklärung können Sie sich außerdem an Lohnsteuerhilfevereine wenden oder Steuerberatung in Anspruch nehmen. 

Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland und in ihrem Heimatland zu vermeiden. Die Steuern, die Sie zahlen müssen, werden dann – grob formuliert – zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland verteilt. Eine Liste der Länder, mit denen solche Abkommen bestehen, finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

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